Terms & Conditions (only german)

Die BWSG Berliner Wassersport und Service GmbH & Co. Betriebs KG ist eine Reederei, Betreiber einer Marina für Sportboote inkl. Sportbootausleihe und Betreiber einer Gaststätte. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des zwischen Kunden und der BWSG (jeweils) geschlossen Vertrages.

    AGB Fahrgastschifffahrt Linie (Tickets)
    AGB Fahrgastschifffahrt Charter (Chartervertrag)
    AGB Sportbootausleihe, Liegeplatz (Mietvertrag)
    AGB Gastronomie (Bestellung)


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen BWSG Fahrgastschifffahrt – Linienverkehr

Verhalten an Bord: Den Anweisungen der Schiffspersonale und der Mitarbeiter der BWSG ist gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung unbedingt folge zu leisten. Die Schiffsführer sind berechtigt, Fahrgäste, die eine Gefährdung für sich selbst, für andere Fahrgäste oder einen sicheren Schiffsbetrieb darstellen von einer weiteren Beförderung auszuschließen. Eltern haften für Ihre Kinder. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord der Fahrgastschiffe der BWSG ist nicht gestattet.

Fahrplan: Eine Gewähr für die Durchführung der fahrplanmäßig angezeigten Fahrten erfolgt nicht. Änderungen, Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Fahrten können auch ohne Ankündigung wetterbedingt oder aus anderen Gründen (Höhere Gewalt, zu geringe Anzahl von Fahrgästen, Sperrung der Wasserstraße durch die Behörden u.ä.) vollständig entfallen. Der Einsatz von anderen als im Fahrplan namentlich genannten Fahrgastschiffen bleibt der BWSG vorbehalten. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht hier durch nicht.

Fahrausweise: Diese sind vor Antritt der Fahrt zu erwerben und durch den Kunden auf Richtigkeit und Werthaltigkeit zu prüfen. Die Fahrausweise  werden vor Betreten des Schiffes entwertet und verlieren danach Ihre Gültigkeit. Reklamationen sowie die Rücknahme von Tickets nach Antritt der Fahrt sind ausgeschlossen.

Stornobedingungen: Eine Stornierung muß in Schriftform erfolgen. Die Verringerung der Personenzahl gilt auch als Stornierung. Reservierungen können bis 3 Werktage vor dem Fahrtag kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung behält sich die Reederei eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 10 % der reservierten Leistung vor.

Gutscheine: Sind nur gültig wenn sie von der BWSG ausgegeben bzw. die Ausstellung von der BWSG autorisiert wurden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Hinweise und Beschwerden: Sind nach der Information des Schiffsführers grundsätzlich an die Geschäftsführung der BWSG zu richten.


2. Allgemeine Geschäftsbedingungen BWSG Fahrgastschifffahrt – Charterverkehr

Abschluß des Chartervertrages: Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde (Mieter) der BWSG den Abschluß eines Chartervertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Bei Annahme durch die BWSG kommt der Vertrag zustande.

Bezahlung: Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Charterpreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit nichts anders vereinbart, 25% des Charterpreises. Die Differenz zum Gesamtpreis ist nach Rechnungslegung auf eines der angegebenen Geschäftskonten einzuzahlen. Bei verspäteter Zahlung sind für jede Mahnung 5.50 € Mahngeld und Verzugszinsen in Höhe von 12.75% von der vertraglichen Summe zu zahlen.

Verlängerung der Fahrt: Wird die Fahrt auf Wunsch des Kunden über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus verlängert, wird jede angefangene Stunde mit dem vollen Stundensatz berechnet.

Rücktritt vom Vertrag: Tritt der Kunde aus Gründen, die die Reederei nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, (mündlich, schriftlich) werden folgende Stornierungskosten berechnet:

- bis 31. Tag vor Fahrtantritt      20% des Charterpreises

- bis 21. Tag vor Fahrtantritt      30% des Charterpreises

- bis 11. Tag vor Fahrtantritt      50% des Charterpreises

- bis 01. Tag vor Fahrtantritt      85% des Charterpreises

- am Tag der Fahrt                  100% des Charterpreises

Darüber hinaus werden bei Rücktritt vom Vertrag bis 5. Tage vor Antritt der Fahrt bestellte Speisen und Getränke zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt. Erfolgt der Rücktritt am Tag der Fahrt werden bestellte Speisen zu 100% in Rechnung gestellt.

Bei höherer Gewalt, technischen Ausfällen und anderer, nicht durch die Reederei zu vertretenden Ereignisse bleibt der Reederei der Einsatz anderer, namentlich nicht genannter Schiffe, vorbehalten. Ein Anspruch auf Ersatzleistungen ist jedoch ausgeschlossen.

Kann die Fahrt witterungsbedingt (Nebel, Eis) bzw. auf Grund von behördlichen Weisungen nicht durchgeführt werden, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.

Haftung bei Sach- und Personenschäden: Während der vertraglich vereinbarten Charterzeiten sind alle Fahrgäste auf dem Schiff gegen Personenschäden, die durch den Vercharterer entstehen, versichert. Bei grober Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Anweisungen der Besatzung durch den Mieter bzw. seine Gäste erlischt der Versicherungsschutz. Für Schäden, die am Schiff, an dessen Einrichtungen und Inventar vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Mieter oder seinen Gästen verursacht werden, haftet der Mieter.

Speisen und Getränke: Alle Fahrgastschiffe der BWSG sind gastronomisch bewirtet. Daher ist das Mitbringen und der Verzehr mitgebrachter Speisen an Bord dieser Fahrgastschiffe grundsätzlich untersagt. Ausnahmen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Für Verstöße gegen diese Mietbedingung kann der Mieter in Höhe des Restaurationsausfalls (Verkaufspreis) durch den Vermieter schadensersatzpflichtig gemacht werden.

Das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen an Schleusen ist grundsätzlich untersagt.

Gerichtsstand ist Berlin und es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die AGB sind ausdrücklich Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der BWSG und ihren Kunden und durch diese jederzeit einsehbar.


3. Allgemeine Geschäftsbedingungen BWSG Marina Wendenschloß – Sportbootausleihe

Übergabe: Vermieter der Sportboote ist die BWSG. Das Sportboot wird durch den Vermieter dem Mieter persönlich übergeben und nach Beendigung der Anmietung persönlich zurück genommen. Der Mieter erhält ein verkehrssicheres, technisch einwandfreies, voll getanktes, gereinigtes Sportboot mit dem vorgeschrieben Zubehör. Der Vermieter hat für alle Sportboote eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die zu hinterlegende Kaution entspricht der Selbstbeteiligung des Mieters.

Voraussetzungen: Der Mieter eines Sportbootes muß volljährig sein. Der Führer des Sportbootes muß dem Vermieter seine Befähigung nachweisen und trägt die Verantwortung für seine Gäste und das ausgeliehene Sportboot nebst Zubehör. Die materielle Haftung verbleibt beim Mieter des Sportbootes.

Mietpreis und Kaution: Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Vermieters und ist Bestandteil des Mietvertrages. Der Mietpreis ist in jedem Fall im Voraus zu entrichten. Bei der Übernahme des Sportbootes ist eine Kaution in Höhe von 375,00€ zu hinterlegen. Die Kaution wird nach Rückgabe des Sportbootes erstattet, wenn das Sportboot sich in einem einwandfreien Zustand befindet und die Rückgabe sowohl zur vereinbarten Zeit als auch am vereinbarten Ort erfolgt. Die Endreinigung erfolgt in jedem Fall durch die BWSG und wird gesondert berechnet. Sie ist ebenfalls Bestandteil des Mietvertrages.

Anzahlung und Stornierung: Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Charterpreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit nichts anders vereinbart, 30% des Charterpreises. Die Anzahlung ist mit Vertragsabschluß auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Bis zum Zahlungseingang gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Der Rücktritt vom bzw. die Stornierung des Chartervertrages hat schriftlich zu erfolgen. Tritt der Kunde vom Chartervertrag zurück werden durch die BWSG folgende Stornokosten erhoben:

bis 14 Tage vor Charterbeginn 50% des Charterpreises, min. jedoch in Höhe der Anzahlung

bis 3 Tage vor Charterbeginn 80% des Charterpreises

am Tag des Charterbeginns bzw. die Fahrt wird nicht angetreten 100% des Charterpreises

In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

Verhaltensregeln: Es ist dem Mieter untersagt, andere Boote oder Sportgeräte in Schlepp zu nehmen, an motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen, das Sportboot zu gewerblicher Personen- und Güterbeförderung zu nutzen, das Sportboot weiterzuvermieten oder anderen Personen zur Nutzung zu überlassen. Den Hinweise und Belehrungen des Vermieters ist Folge zu leisten.

Unfall und Havarie: Im Falle einer Havarie oder eines Unfalles hat der Mieter die Polizei und anschließend den Vermieter umgehend zu informieren und weitere Anweisungen abzuwarten. Durch den Mieter ist bei der Rückgabe des Sportbootes ein Unfallbericht abzugeben. Dieser Bericht muß den Namen und die Anschrift aller beteiligten Personen, die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und eine Unfallskizze enthalten. Der Mieter hat alles zu unterlassen, was Kosten zu Lasten des Vermieters auslösen kann. Gegnerische Ansprüche dürfen in keinem Fall anerkannt werden. Bei grob fahrlässigen Handlungen (fahren unter Alkohol oder in gesperrten Wasserstraßen u.ä.) erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter haftet in vollem Umfang für die Folgen seines Handels.

Schäden und Haftung: Der Mieter haftet bis zur Höhe der Kaution (Selbstbeteiligung) für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, für Schäden am Sportboot bzw. für die Kosten die durch eine verspätete Rückgabe bzw. einen abweichenden Übergabeort entstanden sind. Das Sportboot ist durch den Mieter voll getankt zurück zu geben. Anderenfalls berechnet der Vermieter einen um 10 Cent höheren Literpreis auf den tagesaktuellen Mineralölpreis. Der Mieter trägt alle Kosten die sich aus einem abweichenden Verhalten zu den AGB ergeben.


4. Allgemeine Geschäftsbedingungen BWSG – Gastronomie

Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) und der BWSG Berliner Wassersport und Service GmbH (nachfolgend BWSG genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen auf Fahrgastschiffen der BWSG und an Land sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden weitere Leistungen und Lieferungen durch die BWSG.

Mitnahme und Verzehr von Speisen und Getränken: Wenn nichts anderes vereinbart, ist Kunden das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken grundsätzlich nicht gestattet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden (Korkgeld).

Vertragsabschluss und -rücktritt: Jeder Vertrag bedarf der Schriftform. Mit der jeweiligen Unterschrift (Kunde und BWSG) erlangt der Vertrag seine Gültigkeit. Alle Änderungen werden nur nach gegenseitiger schriftlicher Bestätigung wirksam. Ein Rücktritt vom Vertrag hat in schriftlicher Form zu erfolgen und ist bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich.

Bei Rücktritt vom Vertrag bis 5. Tage vor der Veranstaltung werden sämtliche bestellte Speisen und Getränke zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt. Erfolgt der Rücktritt am Tag der Fahrt werden sämtliche bestellte Speisen zum Verkaufspreis in Rechnung gestellt. Für alle übrigen vereinbarten Leistungen stellt die BWSG dem Kunden in diesem Fall die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung.

Dem Kunden steht es frei, einen Nachweis zu erbringen, dass ein geringer Aufwand entstanden ist.

Die BWSG behält sich das Recht vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine sind Bestandteil des Vertrages.

Der Kunde hat das Recht, nicht verbrauchte Speisen mit zu nehmen. Erforderliche Behälter werden nicht durch die BWSG gestellt. Macht der Kunde von diesem Recht kein Gebrauch so werden die Speisereste durch die BWSG fachgerecht entsorgt.

Preise: Wenn nicht anders vereinbart sind alle Preise Bruttopreise und schließen somit die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte es nach Vertragsabschluß zu Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer kommen, so sind diese Erhöhungen vom Kunden zu tragen.

Versagungsgründe: Die BWSG behält sich das ausdrückliche Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn diese die allgemeine Sicherheit bzw. einen reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, den Ruf des Unternehmens BWSG schadet bzw. aus Gründen höherer Gewalt. Ein Schadensersatzanspruch durch den Kunden entsteht in diesen Fällen nicht.

Haftung: Die BWSG haftet für alle vertraglich vereinbarten  Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für gesundheitliche Schäden für mitgebrachte Speisen und Getränke ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die BWSG bereits während bzw. unmittelbar nach Abschluß der Veranstaltung auf alle Unregelmäßigkeiten gegenüber dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang aufmerksam zu machen (z.B. Büfettausstattung, Getränkeverbrauch, Zustand von Speisen u.ä.). Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Berlin und es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die AGB sind ausdrücklich Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der BWSG und ihren Kunden und durch diese jederzeit einsehbar.


MERKBLATT FÜR DIE SPORTBOOTAUSLEIHE

Grundsätzlich gelten für die Nutzung von Sportbooten der BWSG die AGB der BWSG Berliner Wassersport und Service GmbH & Co. Betriebs KG.

Auszug aus den AGB: Vermieter der Sportboote ist die BWSG. Das Sportboot wird durch den Vermieter dem Mieter persönlich übergeben und nach Beendigung der Anmietung persönlich zurück genommen. Der Mieter erhält ein verkehrssicheres, technisch einwandfreies, voll getanktes, gereinigtes Sportboot mit dem vorgeschrieben Zubehör.

Für alle Sportbootführer gilt eine allgemeine Sorgfaltspflicht:

Jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschiffahrtsstraßen hat alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um insbesondere

  • die Gefährdung von Menschenleben
  • die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer,
  • der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oderan ihren Ufern
  • die Behinderung der Schiffahrt zu vermeiden
  • jede vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt

zu verhindern.

Das Führen von Sportbooten unter Alkohol ist untersagt.

Das Befahren der Spree-Oder-Wasserstraße SOW zwischen Oberbaumbrücke und Moltkebrücke ist für führerscheinfreie Sportboote untersagt. (Gilt bei der BWSG für das Kajütboot „Margot“.)

Den Hinweisen und Belehrungen des Vermieters ist in jedem Fall folge zu leisten.

Für alle grob fahrlässige Handlungen erlischt der Versicherungsschutz!